Verfahrensdokumentation

Kassenführung und Verfahrensdokumentation

Die Vorschriften rund um das Thema Kasse zeigen anschaulich die Komplexität der Materie von Aufzeichnungs- und Buchführungsvorschriften und vor allem deren Umsetzungen der gastgewerblichen Praxis.

Wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden, kann es häufig zur teilweisen oder Verwerfung der Buchführung kommen und das Ergebnis wird im Rahmen von Hinzuschätzungen entsprechend ermittelt, dabei darf natürlich auch, so die Rechtsprechung ein „Sicherheitszuschlag“ Anwendung finden.

Es nützt aber nichts auf das Prinzip Hoffnung zu setzen, denn ein Grundsatz gilt immer, dass die Aufzeichnungen und die gesamte Buchhaltung so beschaffen sein müssen, dass ein sachkundiger Dritter in angemessener Zeit sich einen Überblick verschaffen können muss.[1]

Die Verfahrensdokumentation, ist grundsätzlich im BMF Schreiben vom 28.11.2019 geregelt. Sie beschreibt den organisatorisch und technisch gewollten Prozess, z. B. bei elektronischen Dokumenten von der Entstehung der Informationen über die Indizierung, Verarbeitung und Speicherung, dem eindeutigen Wiederfinden und der maschinellen Auswertbarkeit, der Absicherung gegen Verlust und Verfälschung und der Reproduktion.[2]

Die Verfahrensdokumentation besteht in der Regel aus einer allgemeinen Beschreibung, einer Anwenderdokumentation, einer technischen Systemdokumentation und einer Betriebsdokumentation.[3]

Die Verantwortlichkeit zur Erstellung und Aktualisierung der Verfahrensdokumentation liegt immer beim Unternehmer.

Soweit eine fehlende oder ungenügende Verfahrensdokumentation die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit nicht beeinträchtigt, liegt kein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht vor, der zum Verwerfen der Buchführung führen kann.[4]

Dies kann zu erheblichen steuerlichen Mehrbelastungen führen.

Mit den neuen Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Buchführung wurde im Jahr 2015 die Pflicht zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation für alle Unternehmen eingeführt.

Zu diesen Themenbereichen bietet Ihr DEHOGA Thüringen ein Praxisseminar an.


Seminarinhalte

  • Kassenführung in der gastgewerblichen Praxis
  • Offene Ladenkassen – Möglichkeiten und Grenzen
  • Kassen-Nachschau
  • Verfahrensdokumentation Grundlagen und Erstellung

 
Seminarziele

Sie kennen die Grundlagen der Kassenführung und können diese in Ihren Betrieb umsetzen. Sie wissen um die rechtlichen Anforderungen an Ihrer Kasse, die TSE und die entsprechenden Dokumentationen. Die Grundlagen der Verfahrensdokumentation sowie eine Musterverfahrensdokumentation haben Sie im Seminar kennengerlernt und können diese in Rücksprache mit Ihrem Steuerberater ausarbeiten und jeweils aktuell halten.

Termine:               09.09.2024  

Zeit:                     09.00 Uhr - 16.00 Uhr

Preis pro Person: 260,00 € (380,00 €) inkl. MwSt. für Mitglieder (Nichtmitglieder)

Dozent:                Dipl.-Kfm./ Dipl. BW Dirk Ellinger - Stellv. Vorsitzender Bundesausschuss für Steuern


Im Seminarpreis enthalten sind:

  • Seminarunterlagen
  • Verpflegung
  • Zertifikat

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Wir freuen uns auf Sie und Ihre Mitarbeiter.

Mindestteilnehmerzahl: 8

 


[1] § 145 Abs. 1 AO

[2] RZ 152 BMF-Schreiben vom 28.11.2019 - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von   

                Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

[3] RZ 153 Ebenda

[4] RZ 155 Ebenda